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Außenraum / Licht für Städte

Vom Licht auf einer Fassade bis zum Masterplan der ganzen Stadt

Ein Masterplan ist ein Leitfaden, der die Rahmenbedingungen zukünftiger Planungen und Entwicklungen rund um das Thema Licht für Städte festlegt. Beispiel Gaswerk Augsburg Lichtplanung

Ein Masterplan ist ein Leitfaden, der die Rahmenbedingungen zukünftiger Planungen und Entwicklungen rund um das Thema Licht für Städte festlegt. Er bildet eine wichtige Grundlage für weitere Planungen (städtebaulicher Rahmenplan, Objektplanung). Ein Lichtmasterplan vereint ästhetische und stadtplanerische Ziele. Die Grundbeleuchtung soll verbessert und modernisiert, der Stadtraum “freigeräumt” werden – also möglichst wenige Lichtpunkte sollen sinnvoll eingesetzt werden. Die Grundbeleuchtung selbst ist für die Wahrnehmung dabei nur bedingt maßgeblich. Wir “sehen” Licht nur dann, wenn es auf Oberflächen trifft. Somit lenken vor allem helle Fassaden, Raumkanten und beleuchtete Objekte den Blick, machen Orientierung möglich und schaffen eine angenehme Atmosphäre.

Nicht nur Gestaltung

Neben den gestalterischen Aspekten ist auch die wirtschaftliche und nachhaltige (ökologische) Planung im Bereich Licht für Städte wichtig. Mit neuen Leuchtmitteln ist es möglich, die Wartungszyklen auszuweiten, den Energieverbrauch zu senken und auch störende Einflüsse auf die Natur zu minimieren (Dark Sky). Gerichtetes Licht kommt idealer Weise nur dort an, wo es tatsächlich gebraucht wird. In der Kombination aller Elemente ergibt sich ein ausgewogenes ganzheitliches Bild. Licht ist dann am besten eingesetzt, wenn man es nicht aktiv wahrnimmt, sich jedoch wohlfühlt.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben bspw. die Gemeinden in Bayern die „Beleuchtungspflicht“ definiert. Hierbei gilt, dass innerhalb einer geschlossenen Ortslage die öffentlichen Straßen nach Ihrer Leistungsfähigkeit zu beleuchten sind. Die notwendige Beleuchtung der Straßen, Wege und Plätze muss u.a. auch in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde erfolgen. Dabei sind auch alle geltenden Normen der DIN EN 13201 zu erfüllen. Die Beratung zu Fördermöglichkeiten ist für uns obligatorisch.

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