Lichtwirkung für Menschen
Bei der Errichtung oder Revitalisierung eines Verwaltungsgebäudes wird viel über die Investitions- und Betriebskosten der unterschiedlichen Maßnahmen diskutiert. Auch das „Gewerk Licht“ wird selbstverständlich kritisch überprüft. Der Fokus der Überprüfung liegt dabei aber primär auf ökonomischen Fragen. Die Lichtwirkung auf die Menschen, die später in den Gebäuden arbeiten spielt meist eine untergeordnete Rolle. Investitionen in Sonnen- und Blendschutzsysteme, welche die Nutzung von Tageslicht nicht negativ beeinflussen sind hoch. Auch die meist große Anzahl an Leuchten, in der Regel digital steuerbar, ist ein relevanter Kostenblock. Zieht man den Bewertungsrahmen aber größer und betrachtet auch die Personalkosten innerhalb der Nutzungsphase, verändert sich das Bild. Man stellt dann fest, dass die Aufwendungen für das Personal die dominierenden Kosten sind. Mit entsprechendem Wissen um das Thema Licht und Gesundheit ist klar, dass schon ab der frühesten Planungsphase das Thema Tages- und Kunstlicht mitgedacht werden muss.
Lichtwirkung für Menschen
In Anbetracht der Zeit, die Menschen an ihrem Arbeitsplatz verbringen, führt ein alleine auf Beleuchtungsstärken basierender Planungsansatz nicht zum Erfolg. Ziel einer gelungenen Planung ist ein wahrnehmungsbasierter Ansatz, der die Bedürfnisse der Nutzer adäquat abbildet. Und dieser beginnt bei der Gestaltung der Fassade, der Lage und Größe der transparenten Bauteile und der bauphysikalischen Beschaffenheit der Verglasungen. Nicht umsonst ist Tageslicht auch ein relevantes Thema in den heute üblichen Zertifizierungsystemen (DGNB / LEED / BREAM). Auch der noch recht neue Well Building Standard für Bürogebäude widmet sich dem Aspekt Tageslicht. Aber Tageslicht steht nicht immer ausreichend zur Verfügung. Auch können nicht alle Nutzungseinheiten gleichermaßen mit Tageslicht versorgt werden. Eine gezielt geplante gute Kunstlichtlösung ist in diesen Situationen und Bereichen die essentielle Ergänzung der Arbeitsplatzbeleuchtung. Normen und Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A3.4) beschäftigen sich nicht umsonst intensiv mit diesem Thema.
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